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Hausordnung

„Weil ohne Recht und Gesetz … weder staatliche Gemeinschaft aufrechterhalten noch Vereinigungen von Menschen zusammengeführt … werden können“ (Philipp Melanchthon)

Das Melanchthon-Gymnasium hat seit vielen Jahren den Ruf, dass alle Angehörigen der Schule  höflich, fair und respektvoll miteinander umgehen und ein angenehmes, freundliches Lernklima herrscht. Um diesen Zustand zu bewahren, hat sich die Schule folgende Hausordnung gegeben.

Zum Umgang miteinander

Alle Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler begegnen sich rücksichtsvoll, hilfsbereit und geduldig, so dass niemand belästigt, behindert oder geschädigt wird. Bei Konflikten werden die Probleme von allen Beteiligten diskutiert und gewaltfrei gelöst.

Das Mitführen von Waffen, Alkohol und Drogen ist verboten!

In unserer Schule wird erwartet, dass die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem das pünktliche Erscheinen zum Unterricht und eine angemessene Sprachkultur. Das Essen während des Unterrichts ist unerwünscht.

Das Benutzen von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und dergleichen in den Schulgebäuden ist untersagt. In den Unterrichtsräumen unterliegt die Entscheidung der unterrichtenden Lehrkraft. In Freistunden können o.g. Geräte in den dafür vorgesehenen Bereichen (Cafeteria, Aufenthaltsräume etc.) benutzt werden. Das Fotografieren und Filmen von Personen ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Betreffenden gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können mit dem Einzug der Geräte geahndet werden.

Zum Umgang mit dem Inventar der Schule

Ob im Klassenraum, auf dem Schulhof oder der Cafeteria – wir verbringen einen erheblichen Teil des Tages auf dem Schulgelände. Damit sich in dieser Zeit alle wohl fühlen, Pausen und Unterricht reibungslos verlaufen, achten wir darauf, dass Schulhof, Räume, Gebäude, Mobiliar, technische Geräte und Unterrichtsmittel sauber und intakt bleiben. Bei grob fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden, haben die betreffenden Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte Wiedergutmachung zu leisten.

Zum Tagesablauf

Der Unterricht am Melanchthon-Gymnasium beginnt um 08:00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schulhäuser ab 07:50 Uhr, bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt in der Cafeteria gestattet. Sollte der erste Block in zwei 45 Minuten Einheiten unterteilt sein, beginnt die erste Stunde um 07:50 Uhr, die Schulgebäude können ab 07:40 Uhr betreten werden. Zu den angegebenen Einlasszeiten sind auch alle unterrichtenden Lehrkräfte anwesend.                                                                               

Alle Schülerinnen und Schüler der Sek I verbringen die Pausen auf dem Schulhof. Jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn können die Häuser nach den Hofpausen betreten werden. Die Lehrkräfte sind zu dieser Zeit im jeweiligen Unterrichtsraum.

Bei schlechtem Wetter wird durch dreimaliges Ertönen der Schulklingel das Signal für den Aufenthalt in den Räumen der jeweils folgenden Unterrichtsstunde erteilt. Die jeweiligen Fachlehrkräfte übernehmen die Aufsicht.

Der Wechsel zwischen den Häusern erfolgt generell über den Schulhof.
Der Lernortwechsel zur Sporthalle erfolgt 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

Der Essenraum und die Cafeteria werden in den Pausen von den Schülerinnen und Schülern nur genutzt, um Speisen zu verzehren bzw. Getränke zu sich nehmen, die dort erworben wurden. In Freistunden kann die Cafeteria auch als Aufenthaltsraum genutzt werden. Für die Ordnung und Sauberkeit in diesen Räumen tragen alle Schülerinnen und Schüler eine besondere Verantwortung.

Zum Verhalten bei Gefahr und Vermeiden von Schadensfällen

Im Gefahrenfall (z.B. Brand oder Gasgerüchen) ist umgehend der nächsterreichbare Lehrer, Hausmeister oder das Sekretariat zu informieren. Bei Alarm ist nach der entsprechenden Belehrung zu verfahren. Bei Unfällen ist sofort die nächsterreichbare Lehrkraft bzw. das Sekretariat zu informieren.
Für die Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen ist jeder selbst verantwortlich. Bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden.

Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Fahrräder sind auf dem Gelände der Melanchthon-Schule in den vorhandenen Fahrradständern abzustellen. Es wird empfohlen, eine private Fahrradversicherung abzuschließen.

Schlussbestimmungen

Weitere Ordnungen der Schule (Alarm- und Brandschutzordnung, Regeln der Bibliotheknutzung, PC-Benutzerordnung, Fachraumordnung, Sporthallenbenutzerordnung u. a.) sind Bestandteile der Hausordnung. Alle Schülerinnen und Schüler werden am Anfang des Schuljahres über diese Regeln aktenkundig belehrt. Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend dem Schulgesetz Berlin (§ 62 und 63 – Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) geahndet.
Die Hausordnung ist vom Schulleiter erlassen und wurde nach Bestätigung durch die Schulkonferenz vom 07.04.2016 am 02.05.2016 in Kraft gesetzt. Anpassungen am 10.10.2022.